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Allgemeinverbindlichkeit

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Gesamtarbeitsverträge können gemäss Gesetz über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen (LGBl. 2007 Nr. 101) von der Regierung allgemeinverbindlich erklärt werden. Diese gelten dann für alle Arbeitgeber (inländische und ausländische) verbindlich.

Für die Überwachung und den Vollzug von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen wurde von den Sozialpartnern (Wirtschaftskammer Liechtenstein und Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband) die Stiftung SAVE gegründet. Für den Vollzug und die Kontrolle wurde von der Stiftung die Zentrale Paritätische Kommission (ZPK) eingesetzt. Die Zentrale Paritätische Kommission (ZPK) hat die Aufgabe und Kompetenz, die Einhaltung und Durchführung der GAV-Bestimmungen im zuständigen Geltungsbereich zu kontrollieren und durchzusetzen.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der ZPK www.zpk.li.

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