SorgfaltspflichtHändler mit GüternMit Inkrafttreten des revidierten Sorgfaltspflichtgesetzes Anfang März 2009 erwuchsen neue Pflichten für die sogenannten Händler mit Gütern. Neu sind diese für die Entgegennahme von Bargeldzahlungen sorgfaltspflichtig. Weitere Informationen finden Sie im Beitrag vom "unternehmer Magazin 5/2010".
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