GesamtarbeitsverträgeEin Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist die vertragliche Grundlage für sämtliche Arbeitsverhältnisse in einer bestimmten Branche. Im GAV werden in der Regel Arbeitszeiten, Ferien, Kündigungsfrist sowie Mindestlöhne festgelegt. Der GAV wird zwischen der Wirtschaftskammer Liechtenstein und dem Liechtensteinischen ArbeitnehmerInnenverband auf eine bestimmte Zeit ausgehandelt. Die Mindestlöhne werden jährlich in einer Lohn- und Protokollvereinbarung neu festgesetzt.
Aktuell existieren für folgende Branchen Gesamtarbeitsverträge:
- Autogewerbe
- Bäcker- und Konditoren
- Baumeister
- Coiffeurgewerbe
- Elektro-Elektronik / Radio-TV Gewerbe
- Gastronomie
- Gewerbliche Industrie
- Gebäudereinigung und Hauswartdienste
- Gipser
- Grafisches Gewerbe
- Gärtner- und Floristen
- Hafner- und Plattenleger
- Handel
- Haustechnik und Spengler
- Informatik
- Innendekoration und Bodenleger
- Metallgewerbe
- Maler
- Schreinergewerbe
- Textil-Reinigungsgewerbe
- Transportgewerbe
- Zimmermeistergewerbe
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