Wie werde ich Mitglied?Wer kann Mitglied der Wirtschaftskammer Liechtenstein werden?
Mitglied der Wirtschaftskammer Liechtenstein kann sein, wer in Liechtenstein ein Gewerbe im Sinne des Gewerbegesetzes, selbständig, als Stellvertreter oder als Pächter ausübt oder die Berechtigung hierzu besitzt.
Wie erwerbe ich die Mitgliedschaft?
Zum Erwerb der Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Liechtenstein bedarf es eines schriftlichen Antrages des Beitretenden. Der Antrag ist an den Verbandsvorstand zu richten, welcher endgültig über die Aufnahme entscheidet.
Werde ich automatisch in eine Sektion eingeteilt?
Alle Mitglieder der Wirtschaftskammer Liechtenstein sind Sektionen zugeordnet. Mitglieder welche keiner berufsspezifischen Sektion zugewiesen werden können, sind in einer allgemeinen Sektion zusammengeführt. Neu gibt es aber keine zwingende Sektionsmehrfachmitgliedschaft mehr. Der Hauptzweck entscheidet nach Begutachtung über die jeweilige Sektions- bzw. Verbandszugehörigkeit. In einigen Sektionen besteht aber die Möglichkeit als Freimitglied beizutreten.
Was muss ich jetzt konkret machen, um Mitglied der Wirtschaftskammer Liechtenstein zu werden?
- Antragsformular ausfüllen und beides unterschrieben an die Wirtschaftskammer Liechtenstein schicken (Fax: +423-237 77 89, Post: Wirtschaftskammer Liechtenstein, Zollstrasse 23, FL - 9494 Schaan).
- Nach Eingang des Formulars erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben.
- Nach der nächsten Wirtschaftskammer Vorstandssitzung erhalten Sie dann die Bestätigung zur Aufnahme als Mitglied der Wirtschaftskammer - und sind sogleich Mitglied bei der Wirtschaftskammer Liechtenstein und können von sämtlichen Dienstleistungen profitieren.
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne unter Tel.: +423-237 77 88 oder E-Mail: info@wirtschaftskammer.li zur Verfügung!
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